Internet mal ganz einfach!


 

 

Herzlich Willkommen! 

 

 

Beepworld ist der Anbieter für echte Internetdummies ohne html-Kenntnisse.

Die Textverarbeitung ist relativ einfach zu bedienen. Das Menü erinnert an Word.

"Kinderkrankheiten" wie das Speichern, verrutschen der Dateien sind abgestellt.

Hochladen von Bilddateien ist einzeln und im Block möglich.

Auch das Einfügen von eigenen Videos ist möglich. Theoretisch könnte man auch einen MP3-Player einfügen (Was ich mir verkneife - GEMA). Wer allerdings eigene Musik hat, für den wäre die Funktion schon interessant.

 

 

 

Interessanter noch sind Videos bei YouTube. Es gibt fast kein Thema, dass man nicht bei YouTube findet. Besonders die Lehr- oder Schulvideos können eine Bereicherung für den Unterricht sein und Sachverhalte verdeutlichen.

 

Umsonst ist nix, nicht mal der Tod, denn der kostet das Leben. Damit ist eigentlich die Frage nach den Kosten, bzw ´Beepworld=kostenlos´ beantwortet.

Man kann eine kostenlose homepage erstellen. Kostenlos erhält man fünf Seiten (früher waren es zwanzig), einen sehr geringen Speicherplatz, kein Flash-Intro auf Dauer oder Gästebuch und man hat Werbung auf den Seiten. Allerdings braucht man kein Gästebuch auf einer Unterrichtshp und wenn, bekommt man es auch kostenlos bei einem freien Anbieter (kostet aber in der Regel eine Seite). Und das Flash-Intro nervt nur.

Es besteht die Möglichkeit, "Pakete" zu kaufen. Upgrade

Zum Üben ist es auf jeden Fall geraten, mit einer kostenlosen hp zu beginnen und nach etwas Sicherheit eher zu verschachteln. Die kostenlose Version kann beliebig oft eingerichtet werden, da gibt es kein Limit.

 

 

Fremde Fotos, Bilder, Skizzen, Zeichnungen im Unterricht:

 

Es gibt im Internet kostenlose oder preiswerte Anbieter von Fotos zu allen möglichen Themen wie  beispielsweise Pixelio, Fotolia, Aboutpixel.

  • Es müssen immer die Lizenzbedingungen gelesen werden
  • Es muss überprüft werden, ob der Anbieter berechtigt ist, das Material anzubieten.

Egal, ob die Darstellungen im Internet, auf Folie oder Unterrichtsskript genutzt werden:

  • Nie fremde Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nutzen

Bildagenturen und Fachbuchverlage durchsuchen regelmäßig das Internet auf unlizenzierte Verwendung ihrer Werke.

  • Nur der Urheber selber kann die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen.
  • Kann man den Urheber nicht ermitteln, sollte man auf das Material verzichten.

 

Das Risiko einer Rechtsverletzung trägt immer der Verwender von geschützten Werken.

 

Ein Anbieter von Darstellungen, der nicht Urheber ist, muss nachweisen, dass er vom Urheber beauftragt wurde, die Bildrechte Dritten einzuräumen.

  • Fehlt dem Anbieter dieser Auftrag, ist die Nutzung unrechtmäßig, d. h., die Rechte des Urhebers werden verletzt.
  • Die Nutzungsbedingungen müssen im vollen Umfang geklärt sein.
    • Viele Nutzungsberechtigungen lassen nur eine rein private Nutzung zu oder schließen eine Vervielfältigung (Z.B. für Unterrichtsskripte) aus.
    • Viele Nutzungsberechtigungen haben zeitliche Beschränkungen der Nutzung wie 3-Monats-Lizenzen. Anschließend muss das Werk gelöscht oder die Lizenz verlängert werden.
    • Viele Nutzungsberechtigungen schließen eine Weitergabe (zum Beispiel an einen Kollegen) aus.

Verstoß gegen solche Nutzungsbedingungen können sehr teuer werden.

 

„Lizenzfrei“ heißt nicht kostenlos oder unbeschränkt nutzbar!

Achtung: Oft ist eine Lizenzbeschränkung oder Lizenzgebühr nicht auf den ersten Blick erkennbar!

 

§ 13 Satz 1 Urheberrechtsgesetz

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Das Urheberbenennungsrecht verpflichtet den Nutzer, den Urheber oder den Rechteinhaber anzugeben. Nur wenn mit dem Urheber direkt etwas anderes vereinbart wurde, kann auf eine namentliche Nennung verzichtet werden.

Nach deutschem Recht muss nur der Name des Urhebers angegeben werden.

 

„© Name des Fotografen oder Name der Agentur, Jahr der Veröffentlichung“

 

ist ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Standard. Wie letztendlich die Urheberbenennung und Quellenangabe gestaltet wird, ist abhängig vom Lizenzvertrag.

Bei Abmahnungen wegen fehlender Urheberbenennung Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht einschalten und nie die geforderten Unterlassungserklärungen ohne Rechtsberatung unterschreiben.

 

Kopien für den Unterricht: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_11_28-Fotokopieren-an-Schulen.pdf

 

 

 

 


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